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Das Etikett - Visitenkarte des Weines



"Geballte Information auf engstem Raum"
(Quelle: Woschek-Verlag)

Es muss schon einiges auf die Beine stellen -  pardon -  zu Papier bringen: Angefangen mit der effektiven Produktprofilierung und einer werbewirksamen Förderung von Verkaufs- und Absatzzahlen soll das Etikett auch klare Differenzierungsangebote im Meer der anstehenden Flaschen liefern, sinnvoll informieren, sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten und bei alledem oder gerade deswegen mit einer künstlerisch-ästhetischen Anmutung aufwarten. Eine ganze Menge für ein - beziehungsweise zwei - kleine Schildchen, möchte man meinen.

 

 




Schlichte Eleganz mit Künstler-Touch

Dem Weinkonsumenten wiederum, der in vielen Fällen keine Möglichkeit hat, das zu erwerbende Produkt im Vorfeld zu verkosten, sei bei diesen "Anstrengungen" das Recht gewährt, möglichst objektiv über die Inhalte informiert zu werden – zumal aufwendig gestaltete Werbebotschaften nicht unbedingt immer in direktem Zusammenhang mit dem versprochenen Qualitätsanspruch stehen. In manchen Fällen wäre hier der kunstbeflissene Sammler gefragt, dessen Interesse dem niveau- und effektvoll gestalteten Künstleretikett gilt und der niemals in Versuchung gerät, die Kreszenzen mit dem manchmal wertvollen optischen Eindruck zu öffnen oder gar zu probieren. Oftmals mag es aber auch umgekehrt sein: Schlichte Aufmachung kann durchaus mit Inhalten der Superlative überraschen.


Als "Zielobjekt" dieses Aufwandes sollte - auch der ausländische - Weingenießer, der immerhin zum Kauf des Produktes animiert werden soll, nicht mit unnötigem und unverständlichem Bezeichnungs-Wirrwarr deutscher Bürokratie überfrachtet werden. Um diesem "Problem" zu Leibe zu rücken, sind viele Erzeuger inzwischen dazu übergegangen, das "Schauetikett" mit einem hübschen Motiv und wenigen Informationen zu versehen und die entscheidenden Daten auf dem "Rückenetikett" unterzubringen. Letzteres wird somit zum "Hauptetikett" und trägt für den "Qualitätswein bestimmten Anbaugebietes" folgende obligatorischen Angaben:




Zur Vergrößerung bitte auf das Bild klicken.
(Quelle: Woschek-Verlag)


Qualitätsstufe (zum Beispiel QmP, Qualitätswein mit Prädikat),
Name des Anbaugebietes (zum Beispiel Saale-Unstrut),
zusätzliche geografische Angaben (Würzburger Stein für den Namen der Weinbaugemeinde und die Lage),
die zugeteilte amtliche Prüfnummer
Außerdem muss angegeben werden, wenn es sich um Weinarten wie Rosé, Weißherbst, Rotling oder Perlwein handelt.
Die "Visitenkarte" des Weines verpflichtet zur Auskunft über die Höhe des Alkoholgehalts, die Menge des Flascheninhaltes (Nennvolumen in Milliliter, Centiliter oder Liter) und den Abfüller (etwa Weingut Müller, Winzergenossenschaft Auggen).

Freiwillig und erlaubt ist die Nennung der Rebsorte (die angegebene Rebsorte muss dann zu 85 Prozent im Wein enthalten sein), des Jahrgangs (ebenfalls: 85 Prozent des Weines muss aus dem genannten Jahr stammen), der Weinart (Rotwein oder Weißwein), Geschmack oder Restzuckergehalt, Erzeuger (zum Beispiel Weingut Felix Otto), die Geschichte des Weins, natürliche Weinbaubedingungen, Empfehlungen für die Verwendung des Weins (etwa passende Speisen), Reife und charakterisierende Merkmale (zum Beispiel zu Duft und Aromen). Weiterhin gestattet der Gesetzgeber Informationen wie gesundheitsbezogene Fakten (zum Beispiel »Diabetikerwein«), Hinweise auf ausdrücklich zugelassene Auszeichnungen (zum Beispiel Landes- und Bundesweinprämierungen, Deutsches Weinsiegel, etc.) und Angaben über den Vermarkter. Um den Verbraucher nicht unnötig zu verwirren und Täuschungen zu verhindern, dürfen weitergehende "Texte" auf Etiketten nicht untergebracht werden, es gilt das so genannte Verbotsprinzip, nach dem "nicht ausdrücklich zugelassene Angaben nicht erlaubt sind". Das betrifft beispielsweise Aussagen wie "Spätauslese", "bestes Fass", "echt", "natur" oder "garantiert".

 

Soweit erscheint der Sachverhalt - in stark verkürzter und vereinfachter Darstellung - also transparent und weitgehend einleuchtend. Wären hier nicht zusätzlich zu den "klassischen" Qualitätsstufen unter der Bezeichnung Qualitätswein mit Prädikat und den subsummierten Begriffen wie Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein einfallsreiche Neu-Kreationen hinzugekommen: Erstes Gewächs, Großes Gewächs, Classic und Selection.

 

Neue Kriterien, die sicherlich einer weiteren Qualitätssicherung dienlich sind, neue Begriffe, die vor allem international besser verständlich sind. Aber: An der Umsetzung der wünschenswerten Option "informativ, aussagekräftig und leicht (!) verständlich" sollte im Sinne des staunenden Weinregalbetrachters und kaufwilligen Weingenießers vielleicht noch ein wenig an der Beschriftung der Schildchen gefeilt werden. Sonst greifen wir am Ende einfach nach dem schönsten Etikett.

 

(Mit freundlicher Genehmigung des Woschek-Verlages)






 
     

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