Die amtliche Qualitätsweinprüfung

8. Oktober 2015

Wo Qualität drauf steht, sollte Qualität drin sein. Ein in deutschen Landen abgefüllter Qualitätswein muss deshalb die Hürde der Qualitätsweinprüfung nehmen. Bewertet wird hierbei die Mindestqualität: Fehlerfreiheit.

Standardprüfung für jeden deutschen Qualitätswein

Die Qualität im Glas zu gewährleisten, ist Aufgabe der amtlichen Qualitätsweinprüfung. Sie soll sicherstellen, dass ausschließlich fehlerfreier Wein, der für die Angaben auf dem Etikett typisch ist, als Qualitätswein in den Verkauf gelangt. Jeder deutsche Qualitätswein muss sich deshalb einer amtlichen Prüfung unterziehen, die aus einer analytischen und einer Sinnenprüfung besteht. Als Pflichtangabe hat ein als Qualitätswein eingestufter Wein die ihm daraufhin zugeteilte amtliche Prüfungsnummer, kurz A. P. Nr. genannt, auf dem Etikett zu tragen.

Im Vorfeld der Qualitätsprüfung analysiert ein amtlich anerkanntes Weinlabor den zu prüfenden Wein auf relevante Inhaltsstoffe. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Wein den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Ergebnisse werden in einem analytischen Untersuchungsbefund festgehalten, der zusammen mit dem jeweiligen Wein bei der entsprechenden Prüfstelle abgegeben werden muss. Jedes weinbaubetreibende Bundesland hat hierfür eine zuständige Prüfungsbehörde.

Profis testen

Der eingereichte Wein wird von einer geschulten und unabhängigen Prüfungskommission verdeckt verkostet. Diese Prüfungskommission setzt sich in der Regel aus vier (mindestens drei) Verkostern zusammen, die aus der Wein- und Schaumweinwirtschaft sowie der Weinbauberatung, Verwaltung und dem Kreis der Verbraucher stammen. Jeder einzelne Prüfer erhält einen Prüfbogen mit diversen Angaben zu den zu verkostenden Weinen. Auf diesem werden die jeweiligen Verkostungsergebnisse notiert.

Ablauf der Prüfung

Zunächst findet ein Prüfen der sogenannten Vorbedingungen statt. Hierbei wird kontrolliert, ob der Wein aus organoleptischer Sicht für die angegebene Rebsorte, die Qualitätsstufe und die Herkunft typisch ist. Daneben werden auch Farbe und Klarheit des Weines überprüft. Sind diese Vorbedingungen erfüllt, findet ein Bewerten der Weine nach dem „5-Punkte-Schema“ statt. Beurteilt werden die Kriterien Geruch, Geschmack und Harmonie des Weines.

Bewertet wird in 0,5er-Schritten, wobei die Punktzahl für jedes einzelne Kriterium mindestens 1,5 bzw. höchstens 5 Punkte betragen kann. Das Kriterium Harmonie, unter dem das Zusammenwirken von Geruch, Geschmack und sensorischen Vorbedingungen zu verstehen ist, darf hierbei maximal einen Punkt von den beiden anderen Kriterien abweichen. Ist der Wein fehlerhaft in Geruch und/oder Geschmack, erhält das entsprechende Kriterium 0 Punkte. In diesem Fall muss der beanstandete Fehler in der Bemerkungsspalte eingetragen werden. Eine Vergabe von 0 Punkten bedeutet, dass der entsprechende Prüfer den Wein ablehnt.

Jeder Prüfer addiert daraufhin die einzelnen Punkte zu einer Gesamtpunktzahl. Diese dividiert durch die Ziffer drei, ergibt die Qualitätszahl. Die für eine Vergabe der A. P. Nr. benötige Mindestqualitätszahl beträgt 1,5 Punkte.

Aus den Qualitätszahlen der einzelnen Verkoster ergibt sich, ob ein Wein die amtliche Prüfungsnummer erhält oder nicht.

Wird ein Wein abgelehnt, kann der Antragssteller zum einen Widerspruch einlegen. Zum anderen hat er die Möglichkeit der Wiederanstellung.

Laut einer Zusammenstellung des Statistischen Bundesamtes und des Deutschen Weinbauverbandes wurden im Jahr 2001 8506,562 hl Qualitätswein mit oder ohne Prädikat erzeugt. Dies entspricht bei einer Weinerzeugungsmenge von insgesamt 8890,926 hl einem Anteil von 95,7%.

Die A. P. Nr. entschlüsseln

Übrigens verbergen sich hinter der auf dem Etikett angegebenen A. P. Nr. informative Angaben: Geht man von der hier zu Anschauungszwecken kreierten A. P. Nr. 5 001 898 67 12 aus, so kennzeichnet die erste Ziffer die Prüfstelle, welche dem Wein die A. P. Nr. zugeteilt hat. In diesem Beispiel verbirgt sich hinter der Ziffer 5 die Prüfstelle Neustadt/Pfalz. Die nächsten drei Zahlen (001) stehen für die Gemeinde des Abfüllers. Darauf folgt die Betriebsnummer des Abfüllers (hier 898). Die nächsten beiden Zahlen beziffern die Füllung eines Betriebes als laufende Nummer. Bei dem vorliegenden Beispiel handelt es sich demnach um die 67. Füllung. Aus den letzten zwei Ziffern wird das Jahr der Weinabfüllung (hier die Ziffern 12 für das Jahr 2012) ersichtlich. Informationen über: www.deutscheweine.de und www.lwk-rlp.de.

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