Q.b.A. & Co.: Die gesetzliche Klassifizierung

8. Oktober 2015

Eines der wichtigsten Qualitätskriterien für deutsche Weine ist die Qualitätsstufe. Diese muss auf jedem Weinetikett zu finden sein. In Deutschland wird zwischen Tafel-, Land- und Qualitätsweinen bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) unterschieden. Letztere können zusätzlich noch die Prädikate Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese oder Eiswein erhalten.

Tafelwein

Tafelweine sind die Weine mit dem geringsten Qualitätsanspruch. In Deutschland werden im Vergleich zu anderen Anbauländern nur kleine Mengen an Tafelwein erzeugt.

  • Deutscher Tafelwein muss ausschließlich aus Trauben zugelassener Rebflächen und Rebsorten stammen.
  • Der natürliche Mindestalkoholgehalt (Mostgewicht) eines Tafelweines muss in allen deutschen Anbaugebieten 5 % vol., in Baden 6 % vol. betragen.
  • Der Wein darf verschnitten werden.
  • Der Most darf vor der Gärung mit Zucker oder konzentriertem Most angereichert werden.
  • Der Gesamtalkoholgehalt des Weines muss mindestens 8,5 % vol. betragen und darf 15 % vol. nicht überschreiten.

Landwein

Deutscher Landwein ist eine gehobene Stufe des Tafelweins, bei dem die Bestimmungen schon schärfer sind.

  • Landwein ist stets trocken oder halbtrocken.
  • Auf dem Etikett muss die Landschaft, aus der die Trauben stammen, angegeben sein.
  • Landweine dürfen nicht verschnitten werden.
  • Landweine dürfen mit Zucker, nicht aber mit konzentriertem Most angereichert werden.
  • Der natürliche Mindestalkoholgehalt muss mindestens 0,5 Vol.-% höher liegen als bei vergleichbaren einfachen Tafelweinen.

Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.)

Der überwiegende Anteil deutscher Weine sind Q.b.A.-Weine. Bei diesen sind die Qualitätskriterien noch höher angelegt.

  • Qualitätsweine müssen aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen.
  • Für jeden Qualitätswein sind, unterschiedlich nach Rebsorte und Anbaugebiet, untere Grenzwerte beim natürlichen Alkoholgehalt festgelegt.
  • Q.b.A.-Weine erhalten nach einer behördlichen Prüfung eine Prüfnummer, die auf dem Etikett stehen muss.
  • Qualitätsweine dürfen durch Zusatz von Zucker angereichert werden. Durch die Anreicherung darf aber nur 20 bis 28 Gramm zusätzlicher Alkohol entstehen.

Qualitätswein mit Prädikat

Für Qualitätsweine mit Prädikat gelten die höchsten Anforderungen. Es gibt sechs verschiedene Prädikate, die je nach Rebsorte und Anbaugebiet unterschiedliche Mindestmostgewichte erreichen müssen. Diesen Weinen darf kein Zucker mehr zugesetzt werden.

Die Prädikate in aufsteigender Reihenfolge:

  • Kabinett: feine, leichte Weine aus reifen Trauben mit geringem Alkoholgehalt.
  • Spätlese: reife, elegante Weine mit feiner Frucht, die etwas später geerntet werden.
  • Auslese: edle Weine aus vollreifen Trauben, unreife Beeren werden ausgesondert.
  • Beerenauslese: volle, fruchtige Weine aus überreifen, edelfaulen Beeren.
  • Trockenbeerenauslese: aus rosinenartig eingeschrumpften, edelfaulen Beeren. Süßer und honigartiger Geschmack.
  • Eiswein: aus Trauben, bei denen das gleiche Mindestmostgewicht wie bei einer Beerenauslese erreicht wurde. Die Trauben werden in gefrorenem Zustand bei mindestens –7°C gelesen und gefroren gekeltert.
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