Abfindungsbrennerei

16. Oktober 2015

Bezeichnung für einen Produktionsbetrieb (Brennerei) von Spirituosen, dessen Brenngeräte während des Betriebs nicht unter amtlichen Verschluss stehen. Der zu versteuernde oder abzuliefernde Alkohol wird in der Regel nach einer Anmeldung (Abfindungsanmeldung) auf Basis von Art und Menge der zu verarbeitenden Rohstoffe und von festgesetzten Betriebszeiten und Ausbeutemengen bemessen. Die Gesamtmenge des erlaubten Alkohols ist zumeist beschränkt. Während betriebsloser Zeiträume wird die Benutzung der Brennerei durch einen amtlichen Verschluss verhindert.

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