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wein.de > Deutsche Weine > Qualität
Die gesetzliche Klassifizierung


Eines der wichtigsten Qualitätskriterien für deutsche Weine ist die Qualitätsstufe. Diese muss auf jedem Weinetikett zu finden sein. In Deutschland wird zwischen Tafel-, Land- und Qualitätsweinen bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) unterschieden. Letztere können zusätzlich noch die Prädikate Kabinett:, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese (oder Eiswein) erhalten.






Tafelwein

Tafelweine sind die Weine mit dem geringsten Qualitätsanspruch. In Deutschland werden im Vergleich zu anderen Anbauländern nur kleine Mengen an Tafelwein erzeugt.


Deutscher Tafelwein muss ausschließlich aus Trauben zugelassener Rebflächen und Rebsorten stammen.
Der natürliche Mindestalkoholgehalt (Mostgewicht) eines Tafelweines muss in allen deutschen Anbaugebieten 5 % vol., in Baden 6 % vol. betragen.
Der Wein darf verschnitten werden
Der Most darf vor der Gärung mit Zucker oder konzentriertem Most angereichert werden
Der Gesamtalkoholgehalt des Weines muss mindestens 8,5 % vol. betragen und darf 15 % vol. nicht überschreiten.





Landwein

Deutscher Landwein ist eine gehobene Stufe des Tafelweins, bei dem die Bestimmungen schon schärfer sind.


Landwein ist stets trocken oder halbtrocken.
Auf dem Etikett muss die Landschaft, aus der die Trauben stammen, angegeben sein. Landwein ist stets trocken oder halbtrocken.
Landweine dürfen nicht verschnitten werden
Landweine dürfen mit Zucker, nicht aber mit konzentriertem Most angereichert werden.
Der natürliche Mindestalkoholgehalt muss mindestens 0,5-Vol.-Prozent höher leigen als bei vergleichbaren einfachen Tafelweinen





Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A)

Der überwiegende Anteil deutscher Weine sind Q.b.A.-Weine. Bei diesen sind die Qualitätskriterein noch höher angelegt.


Qualitätsweine müssen aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen.
Für jeden Qualitätswein sind, unterschiedlich nach Rebsorte und Anbaugebiet, untere Grenzwerte beim natürlichen Alkoholgehalt festgelegt.
Q.b.A.-Weine erhalten nach einer behördlichen Prüfung eine Prüfnummer, die auf dem Etikett stehen muss.
Qualitätsweine dürfen durch Zusatz von Zucker angereichert werden. Durch die Anreicherung darf aber nur 20 bis 28 Gramm zusätzlicher Alkohol entstehen.





Qualitätswein mit Prädikat

Für Qualitätsweine mit Prädikat gelten die höchsten Anforderungen. Es gibt sechs verschiedene Prädikate, mit unterschiedlichen Mindestmostgewichten je nach Rebsorte und Anbaugebiet. Diesen Weinen darf kein Zucker mehr zugesetzt werden.

Die Prädikate in aufsteigender Reihenfolge:


Kabinett: feine, leichte Weine aus reifen Trauben mit geringem Alkoholgehalt
Spätlese: reife, elegante Weine mit feiner Frucht, die etwas später geerntet werden
Auslese: edle Weine aus vollreifen Trauben, unreife Beeren werden ausgesondert.
Beerenauslese: volle fruchtige Weine aus überreifen, edelfaulen Beeren;
Trockenbeerenauslese: aus rosinenartig eingeschrumpften, edelfaulen Beeren. Süß und honigartiger Geschmack
Eiswein: aus Trauben, bei denen das gleiche Mindestmostgewicht wie bei einer Beerenauslese erreicht wurde. Die Trauben werden in gefrorenem Zustand bei mindestens -7°C gelesen und gefroren gekeltert.





 
     

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