Weinglossar

Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.

Landwein

Landwein ist ein qualitativ gehobener Tafelwein. Der natürliche Alkohol-Gehalt muss jedoch gegenüber Tafelwein um 0,5 % vol höher sein. Landwein muss einen gebietstypischen Charakter vorweisen und ausschließlich aus Weintrauben stammen, die in einem beschriebenen Gebiet (Region) geerntet wurden. Zusätzlich muss er der Geschmacksrichtung trocken oder halbtrocken entsprechen.