Weinglossar

Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.

Obstwein

Obstwein entsteht durch die alkoholische Gärung des Saftes oder der Maische von frischem und dafür geeignetem Kernobst wie Apfel, Birne, Quitte oder Steinobst wie Kirsche, Marille, Nektarine, Pfirsich, Weichsel, alle Zwetschken- und Pflaumenarten oder Beerenobst wie Brombeere, Erdbeere, Heidelbeere, Himbeere, Holunder, weiße, rote und schwarze Johannisbeere, Stachelbeere oder sonstigem Obst, das einen Alkohol-Gehalt von zumindest 1,2 % vol aufweist.