Hanglage

20. Oktober 2015

Als Hanglage werden im Weinbau Weinbergsanlagen mit 5 bis 20 % (maximal 30 %) Gefälle bezeichnet. Oft bringen diese Anlagen auf Grund ihrer guten Ausrichtung zur Sonne, einer begünstigten Wärmezirkulation und geringerer Frostgefahr bessere Qualitäten hervor. Bei über 30 % Gefälle werden die Anlagen als Steillage oder Steilhang bezeichnet. Bei einer Neigung von unter 5 % als Flachlage. In Deutschland sind rund 60 % der Rebflächen in Hang- oder Steillage angelegt.

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