Erlaubte Typen- und Qualitätsbezeichnungen beim Wein

13. Oktober 2015

Das deutsche Weinetikett ist vielen Verbrauchern inzwischen zu kompliziert geworden. In kaum einem Land gibt es so viele Qualitätsbezeichnungen wie in Deutschland. Immer häufiger finden sich Qualitäts- und Typenbezeichnungen auf dem Etikett, die man als Verbraucher nicht versteht. Wir stellen ihnen auf wein.de die wichtigsten Qualitätsbezeichnungen vor.

Classic

Die Qualitätsbezeichnung „Classic“ ist seit dem Jahr 2000 in Deutschland zulässig. Sie ist eine Bezeichnung für Weine aus gebietstypischen, klassischen Rebsorten von gehobener Qualität. Pro Anbaugebiet sind zwischen einer und acht Rebsorten festgelegt. Mit Ausnahme des württembergischen „Trollinger mit Lemberger“ dürfen die Weine nur aus einer dieser Rebsorten gekeltert werden. Zudem sind die Weine Jahrgangsweine, was eine Auswahl nach den individuellen Geschmacksvorlieben ermöglicht. Classic-Weine sind gehaltvolle, trockene Weine, deren Restzucker nicht über 15 g/l liegen darf und deren Alkoholgehalt ein Volumenprozent höher sein muss, als die entsprechende Qualitätsstufe im jeweiligen Anbaugebiet definiert. Der Winzer sucht das ideale Verhältnis von Säure zu Zucker. Der Begriff „Classic“ ist EU-weit geschützt, die Preise von Classic-Weinen liegen im mittleren Preissegment.

Kommentar: Die häufige Ratlosigkeit bei undurchsichtlichen Weinetiketten entfällt bei Classic-Weinen. Die Rebsorte ist immer typisch für das Anbaugebiet und die Herkunft der Trauben ist nachvollziehbar. Sie schmecken trocken und lassen sich zu vielen Speisen kombinieren.

Selection

Seit Ende 2002 gibt es „Selection-Weine“. Hinter dem Namen verbirgt sich ein Qualitätskonzept, das vom Deutschen Weinbauverband, dem Deutschen Weininstitut (DWI) sowie den Gebietsweinwerbungen und allen bedeutenden überregionalen Verbänden getragen wird. Der Begriff „Selection“ garantiert trockene Weine gebietstypischer Rebsorten. Die Parzellen sind behördlich registriert und genießen vom Austrieb bis zur Ernte – die in Handarbeit erfolgen muss – die besondere Aufmerksamkeit des Winzers. Jedes Anbaugebiet hat dabei eine strenge Auswahl klassischer gebietstypischer Rebsorten getroffen, die als Selection-Weine zugelassen sind. Sie sind typisch für das jeweilige Anbaugebiet und somit regional unterschiedlich. So zählen neben den Klassikern wie Riesling und den Burgundersorten auch Auxerrois, Gutedel, Traminer, Schwarzriesling etc. dazu. Wie bei den Classic-Weinen darf auch die „Selection“ aus nur einer Rebsorte gekeltert werden. Ein hohes Mindestmostgewicht auf dem Niveau einer Auslese und eine deutliche Ertragsbegrenzung auf 60 hl/ha, schaffen die Voraussetzungen für hohe Qualität. Der Restzucker darf maximal 9 g/l oder das Doppelte des Säuregehaltes betragen. Der natürliche Alkoholgehalt einer „Selection“ muss bei mindestens 12,2 % liegen. Frühestens zum 1. September dürfen Selection-Weine der letzten Ernte auf den Markt kommen. Der Preis für Selection-Weine beginnt bei 6 Euro.

Kommentar: Das Konzept erscheint schlüssig, zumal der Geschmackstrend klar in Richtung trockener Weine geht. Problematisch ist, dass es auf absehbare Zeit auch noch Weine geben wird, die die Bezeichnung „Selection“ als Namensbestandteil tragen, aber gar keine Selection-Weine sind. Beim Verbraucher hat sich der Begriff bisher noch nicht richtig durchsetzen können.

Hochgewächs

Die Bezeichnung „Hochgewächs“ ist in Deutschland seit 1987 zulässig und allein dem Riesling vorbehalten, der die Q.b.A.- Qualitätsstufe aufzuweisen hat. Das Mostgewicht dieser Weine muss mindestens 10° Oechsle über dem Richtwert für Riesling Q.b.A. liegen, der für das jeweilige Anbaugebiet gilt. Darüber hinaus müssen die Weine bei der amtlichen Qualitätsprüfung mindestens 3,0 statt 1,5 Punkte erzielen, um die Bezeichnung „Hochgewächs“ zu erhalten.

Kommentar: Am Markt hat sich das Hochgewächs bisher kaum durchsetzen können. Auch dürfte die Beschränkung auf den Riesling beim Verbraucher schwer nachvollziehbar sein.

Großes Gewächs, Erstes Gewächs, Erste Lage

Die drei Bezeichnungen stehen für regionaltypische trockene Spitzenweine, die in besonderer Ausstattung auf den Markt kommen. Die Benennung erfolgte in Anlehnung an die französische Bezeichnung „Premier Cru“ bzw. „Grand Cru“. Mit den Bezeichnungen soll in erster Linie die geografische Lage als Qualitätsmerkmal für die Weinqualität in den Vordergrund gestellt werden. Vorreiter der Typenbezeichnungen waren die Winzer aus dem Rheingau. Diese führten das „Erste Gewächs“ ein. Hier ist die Bezeichnung weinrechtlich auch bereits geregelt. An der Mosel spricht man von „Erster Lage“ und in den übrigen Regionen von „Großem Gewächs“.

 Region  Bezeichnung
 Rheingau  Erstes Gewächs
 Mosel  Erste Lage
 Übrige Anbaugebiete  Großes Gewächs

Seit 2002 haben sich die VDP-Weingüter (Verein der deutschen Prädikatsweingüter) auf einheitliche Erzeugungsrichtlinien geeinigt. Die Weine müssen aus klassifizierten Lagen stammen, in denen nachweislich über mehrere Jahre Weine mit nachhaltig hoher Reife erzeugt worden sind. Die Ertragsmengen sind limitiert, die Trauben müssen mindestens Spätlesequalität haben und die Lese darf ausschließlich per Hand geschehen. Generell sind nur Weine zugelassen, die mit traditionellen Produktionsverfahren hergestellt wurden. Neben der üblichen VDP-Betriebsprüfung unterliegen Große Gewächse zusätzlicher Kontrolle und Prüfung. Weiße Große Gewächse dürfen ab September des auf die Lese folgenden Jahres vermarktet werden, rote Große Gewächse erst ab September des zweiten auf die Lese folgenden Jahres. Die Qualitätsbezeichnung ist in jedem Anbaugebiet bestimmten traditionellen Rebsorten vorbehalten:

Regionale Festlegung der traditionellen Rebsorten für Große Gewächse
 Baden Riesling, Weiß- und Grauburgunder, Spätburgunder
 Franken Riesling, Silvaner, Weiß- und Spätburgunder
 Mittelrhein Riesling
 Nahe Riesling
 Pfalz Riesling, Weiß- und Spätburgunder
 Rheingau Riesling, Spätburgunder
 Rheinhessen Riesling, Spätburgunder
 Saale-Unstrut Riesling, Weißburgunder
Württemberg Riesling

Die Großen Gewächse bilden aber nur die Spitze einer dreistufigen Qualitätspyramide, deren weiteren Qualitätsstufen „Klassifizierte Lagenweine“ und „Guts- und Ortsweine“ sind.

Kommentar: Die Qualitätsbezeichnung wirkt auf den Verbraucher wahrscheinlich noch zu intransparent. Zunächst muss zwischen Anbaugebiet unterschieden werden und dann gelten die Bezeichnungen auch nur für einige wenige Rebsorten. Verwirrend auch die weitere Abstufung in „Klassifizierte Lagenweine“ und „Guts- und Ortsweine“.

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