Österreich

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Weine aus Österreich haben eine lange Tradition. Der Weinbau ist ein absolutes Schmuckstück der Jahrtausende alten Kultur Österreichs. Gleichzeitig ist Österreich Vorreiter und Vorbild moderner und qualitätsorientierter Landwirtschaft. Auch mithilfe einer jungen, kreativen Winzer-Generation haben es Weine aus Österreich an die internationale Weltspitze geschafft.

Auf einer Fläche von über 50.000 Hektar wird der Weinbau betrieben. Die Rebfläche erstreckt sich zum größten Teil über die östlichen und südöstlichen Landesteile. Dabei werden jährlich 2,5 Millionen Hektoliter österreichische Weine produziert. Der in Österreich produzierte Wein wird hauptsächlich im Inland konsumiert. Doch in den letzten Jahren stiegen auch die Anteile der Exporte der Weine aus Österreich deutlich an. Geprägt ist der Weinbau Österreichs durch die vielen kleinen Betriebe (rund 20.000 Stück), die ihre Existenz oftmals durch erfolgreiche Ab-Hof-Verkäufe sichern.

Die Weine aus Österreich bieten eine besondere Vielfalt, dennoch gibt es ein Charakteristikum, dass österreichische Weine vom internationalen Angebot abhebt. Die aromatische Frische ist markant für Weine aus Österreich.

Insgesamt sind in Österreich 22 weiße und 13 rote Rebsorten für die Weinproduktion zugelassen. In Österreich sind die Sorten Riesling, Chardonnay, Muskateller, Traminer, Pinot Blanc, Pinot Noir, Merlot, Cabernet Sauvignon und Syrah in der Herstellung beliebt. Die Verteilung fällt mit 70% zugunsten der Produktion von Weißwein aus.

Österreichische Weine werden in vier Weinbauregionen produziert. Das Weinland Österreich, bestehend aus Niederösterreich und dem Burgenland, ist die bedeutendste Weinbauregion. Daneben gibt es das Steirerland, die Bundeshauptstadt Wien sowie die Region Bergland (alle übrigen Bundesländer Österreichs), die die übrigen drei Weinbauregionen bilden.

Der Weinbau in Österreich ist stark reglementiert und unterliegt strengen Gesetzen. In den Stufenbau des EU-Weinrechts eingegliedert, findet sich das österreichische Weingesetz. Im EU-Weinrecht steht die EU-Weinmarktordnung an oberster Stelle. Diese regelt für alle Mitgliedsländer der EU die Grundlagen des Weinrechts. Das österreichische Weingesetz 2009 bildet die Brücke zwischen den allgemeinen Regeln der EU-Weinmarktordnung und landesspezifischen Gegebenheiten. Das österreichische Weingesetz enthält Ergänzungen zu Themen wie:

  • Herstellung und önologische Behandlung von Wein
  • Definitionen von verschiedenen Qualitätsstufen
  • Bezeichnungen und Herkünfte
  • Regeln zur Weinkontrolle
  • Begriffsbestimmungen und Herstellung von Obstwein
  • Verwaltungstechnische Bestimmungen

Diese Regeln garantieren österreichische Weine höchster Qualität sowie beste Produktions- und Landwirtschaftliche Bedingungen.

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