Ein „Abfüller“ ist in der Regel kein Erzeuger, sondern nur derjenige, der den fertigen Wein in die Flaschen füllt. Ist er jedoch beides, darf er Zugekauftes nicht unter seinem Erzeugernamen in Umlauf bringen.
Jede Bestellung erhält ein Exemplar "Urlaub auf dem Bauernhof 2019" kostenlos!
(Originalpreis: 7,90 Euro)
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