Banderole

20. Oktober 2015

Die für amtliche Kontrollen verpflichtende Kennzeichnung österreichischer Qualitäts- und Prädikatsweine zur Feststellung der erzeugten Weinmenge. Die Banderole darf nicht für Tafelwein, Landwein, Perlwein, Schaumwein, aromatisierte Weine, Obstwein und Traubenmost verwendet werden. Es sind verschiedene Arten zulässig: in runder Form (die oben in die Flaschenkapsel eingedruckt wird) oder als Band. Die Banderole muss über dem Flaschenverschluss so angebracht werden, dass sie beim Öffnen der Flasche zerstört wird.

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