Classic-Wein

20. Oktober 2015

Die Qualitätsbezeichnung „Classic“ ist seit dem Jahr 2000 in Deutschland zulässig und zeichnet Weine aus gebietstypischen Rebsorten von gehobener Qualität aus. Der Begriff „Classic“ ist EU-weit geschützt. Pro Anbaugebiet sind zwischen einer und neun Rebsorten als „gebietstypisch“ zugelassen.

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