Korkengeld

23. Oktober 2015

In Restaurants bzw. Lokalen, in denen es gestattet ist, selbst mitgebrachte Weinflaschen zu konsumieren (zumeist bei größeren, geschlossenen Veranstaltungen), wird für jede konsumierte Flasche ein so genanntes Korkengeld (in Österreich auch Stoppelgeld) verrechnet. Die Höhe ist Verhandlungssache. Sehr verbreitet in Neuseeland und Australien. Die entsprtechenden Restaurants werden dort als BYO (Bring Your Own) bezeichnet.

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