DOP

31. August 2018

DOP ist seit der EU-Weinmarktordnung von 2009 eine Herkunftsbezeichnung für italienische und spanische Weine. In der italienischen Weinherstellung steht die Abkürzung für „Denominazione di origine protetta“ und bei spanischen Weinen für „Denominación de Origen Protegida“. Übersetzt bedeutet DOP in beiden Fällen „geschützte Ursprungsbezeichnung“ und kennzeichnet die höchste Qualitätsstufe von Weinen mit kontrollierter Herkunft. Einzuordnen ist dies etwa auf einer Stufe mit dem deutschen Prädikatswein oder der „Appellation d’Origine Protégée“ (AOP) in Frankreich.
Für die Angabe DOP wurden vor 2009 in Italien die Güteklassen DOC und DOCG verwendet, in Spanien waren DOCa und DO als Herkunftsbezeichnungen verbreitet.

 

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