Gutsabfüllung

20. Oktober 2015

Die Gutsabfüllung ist nach dem deutschen Weinrecht eine verschärfte Form der Erzeugerabfüllung. Diese Angabe dient der Qualitätssicherung und darf auf dem Etikett nur unter der Erfüllung folgender Vorschriften erfolgen:

  1. Die Voraussetzungen für eine Erzeugerabfüllung müssen gegeben sein.
  2. Der Kellermeister muss eine önologische Fachausbildung vorweisen können.
  3. Der Weinbaubetrieb muss eine Steuerbuchhaltung führen.
  4. Die Rebfläche wird mindestens seit dem 01. Januar des Erntejahres vom Betrieb selbst bewirtschaftet.
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