Etikett

20. Oktober 2015

Jede im Verkauf stehende Weinflasche muss mit bestimmten Angaben beschriftet sein. Dies erfolgt auf dem Etikett. Es gibt obligatorische und fakultative Angaben. Obligatorische Angaben sind vom Gesetz vorgegeben und müssen deutlich lesbar sein. Dazu gehören: Qualitätsstufe, Herkunftsangabe (das Anbaugebiet ist verpflichtend, engere Herkunftsbezeichnungen sind freiwillig), die amtliche Prüfnummer (A.P.Nr.), Erzeuger und Abfüller, Kennzeichnung von Allergenen, der Alkoholgehalt sowie der Flascheninhalt.
Fakultative bzw. freiwillige Angaben sind z. B.: der Jahrgang (nur wenn mindestens 85 % des Weines aus Trauben des genannten Jahrgangs besteht), Rebsorte/n (bei der Angabe einer Rebsorte müssen mindestens 85 % der Trauben von dieser Sorte stammen; es können auch bis zu drei Rebsorten in absteigender Mengenfolge genannt werden), Lage, Geschmacksangaben, Speiseempfehlungen, „für Diabetiker geeignet“ etc.

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