Halbtrocken

20. Oktober 2015

Halbtrockener Wein darf grundsätzlich maximal 12 Gramm unvergorenen Zucker je Liter enthalten. Dieser Wert kann sich auf 18 g/l erhöhen, wenn die Gesamtsäure 10 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt. Halbtrockene Weine sind für ihre Spritzigkeit und Säurebetonung bekannt.
Die Geschmacksrichtung „halbtrocken“ bei Schaumweinen unterscheidet sich davon. Halbtrockene Schaumweine dürfen immerhin Restzucker von 32 bis 50 g/l enthalten. Sie werden aufgrund der Perlage trotzdem als trockener wahrgenommen als ihre Weinverwandeten.

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