Weinglossar

Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.

Brache

Eine Bezeichnung für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (zum Beispiel eine Rebfläche), die nicht bestockt oder besät und somit zum Ausruhen bestimmt ist. Eine Weinbergsbrache ist nach dem Roden einer Weinbergsparzelle für ein bis drei Jahre erforderlich, bevor mit der Neupflanzung begonnen werden kann, um so das Gedeihen der neuen Reben zu gewährleisten. Mehrere Jahre des Brachliegens sind notwendig, wenn alte Rebstöcke aufgrund von Krankheiten (zum Beispiel Nematoden oder Viren) oder wegen Kümmerwuchses entfernt werden mussten.

Brandig

Brandig ist eine negative Geschmacksbezeichnung (auch alkoholdominant, alkohollastig oder überladen genannt) für einen Wein, bei dem der Alkohol zu betont bis unangenehm scharf spürbar ist.

Branntwein

Branntwein ist eine Spirituose, die ausschließlich durch Destillation zu weniger als 86 Vol.-% Alkoholgehalt von sortenreinem Wein oder Brennwein oder durch erneutes Destillieren zu weniger als 86 Vol.-% eines Weindestillats gewonnen wird. Der Anteil von Methylalkohol darf maximal 200 g/hl betragen und es müssen zumindest 125 g/hl flüchtige Bestandteile enthalten sein. Branntwein findet auch Verwendung als Basis für die Herstellung von Weinbrand.