Kabinett

23. Oktober 2015

Die Qualitätsstufen von Qualitätsweinen mit Prädikat beginnen in Deutschland mit dem Kabinett, der trocken oder restsüß sein kann. Voraussetzung für die Vergabe des Prädikats Kabinett ist das Tragen einer Amtlichen Prüfnummer, das Erreichen von mindestens 1,5 Punkten bei der sensorischen Prüfung (Fünf-Punkte-System) und das Erfüllen bestimmter gesetzlicher Vorgaben:

  • Die verwendeten Trauben müssen bei einem Kabinett ausschließlich aus Rebsorten der Art „vitis vinifera“ sein, aus einem einzigen Bereich geerntet und grundsätzlich in dem bestimmten Anbaugebiet zu Qualitätswein mit Prädikat verarbeitet werden, zu dem der Bereich gehört.
  • Das Mostgewicht muss mindestens 73 °Oechsle betragen. Das Anbaugebiet Baden bildet dabei eine Ausnahme. Hier muss ein Kabinett-Wein 76 bis 85 °Oechsle aufweisen.
  • Der Alkoholgehalt ist bei einem Kabinett vergleichsweise gering, muss aber mindestens 9 Vol. % betragen. Qualitätsweine mit dem Prädikat „Kabinett“ dürfen zur Alkoholerhöhung nicht angereichert werden.
Letzte Beiträge