Weinglossar

Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.

Gutsabfüllung

Die Gutsabfüllung ist nach dem deutschen Weinrecht eine verschärfte Form der Erzeugerabfüllung. Diese Angabe dient der Qualitätssicherung und darf auf dem Etikett nur unter der Erfüllung folgender Vorschriften erfolgen:

  1. Die Voraussetzungen für eine Erzeugerabfüllung müssen gegeben sein.
  2. Der Kellermeister muss eine önologische Fachausbildung vorweisen können.
  3. Der Weinbaubetrieb muss eine Steuerbuchhaltung führen.
  4. Die Rebfläche wird mindestens seit dem 01. Januar des Erntejahres vom Betrieb selbst bewirtschaftet.

HACCP

HACCP ist die Abkürzung für „Hazard Analysis And Critical Control Points“, was übersetzt „Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte“ bedeutet. Mit Inkrafttreten der EU-Lebensmittel-Hygieneverordnung wird dadurch sichergestellt, dass für den Endverbraucher bei ordnungsgemäßem Gebrauch des Produktes keine Gesundheitsgefährdung entsteht.

Halbtrocken

Halbtrockener Wein darf grundsätzlich maximal 12 Gramm unvergorenen Zucker je Liter enthalten. Dieser Wert kann sich auf 18 g/l erhöhen, wenn die Gesamtsäure 10 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt. Halbtrockene Weine sind für ihre Spritzigkeit und Säurebetonung bekannt.
Die Geschmacksrichtung „halbtrocken“ bei Schaumweinen unterscheidet sich davon. Halbtrockene Schaumweine dürfen immerhin Restzucker von 32 bis 50 g/l enthalten. Sie werden aufgrund der Perlage trotzdem als trockener wahrgenommen als ihre Weinverwandeten.

Haltbarkeit

Je nach Qualitätsgüte und Vinifizierung können Weine jahrelang gelagert werden. Im hohen Prädikatsbereich bis zu 20 Jahren und länger. Die ungefähre Haltbarkeit ist beim Winzer zu erfragen, setzt jedoch eine optimale Lagerung voraus und ist von Faktoren wie zum Beispiel der Rebsorte, Alkohol- und Säuregehalt abhängig.

Hanglage

Als Hanglage werden im Weinbau Weinbergsanlagen mit 5 bis 20 % (maximal 30 %) Gefälle bezeichnet. Oft bringen diese Anlagen auf Grund ihrer guten Ausrichtung zur Sonne, einer begünstigten Wärmezirkulation und geringerer Frostgefahr bessere Qualitäten hervor. Bei über 30 % Gefälle werden die Anlagen als Steillage oder Steilhang bezeichnet. Bei einer Neigung von unter 5 % als Flachlage. In Deutschland sind rund 60 % der Rebflächen in Hang- oder Steillage angelegt.

Harmonie

Harmonie ist das gewünschte Gleichgewicht aller Eigenschaften eines Weines. Verwandte Begriffe sind „ausbalanciert“ und „ausgewogen“.