Weinglossar

Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.

Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V.

Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG, www.dlg.org) ist mit rund 30.000 Mitgliedern eine der vier Spitzenorganisationen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Untersuchung und Bewertung von Lebensmitteln. Jedes Jahr werden ca. 30.000 Produkte aus dem In- und Ausland getestet. Die DLG prüft Landmaschinen, landwirtschaftliche Betriebsmittel, Ferienhöfe, Lebensmittel, Getränke, Wein und Weinbaubetriebe.

Deutsches Weininstitut

Das Deutsche Weininstitut (DWI) ist eine 1949 unter dem Namen „Deutsche Weinwerbung“ gegründete Vermarktungsorganisation, die den Absatz und die Qualität der deutschen Weine fördern soll. Zu den 40 Angestellten, die in Bodenheim unter der Leitung von Geschäftsführerin Monika Reule tätig sind, kommen noch 13 sogenannte „Informationsbüros für deutschen Wein“ in den wichtigsten Auslandsmärkten für unseren Weinexport hinzu: von London über New York bis Tokio.

Dichte

Gewichtsverhältnis zwischen der Volumenmasse des Weines (oder auch Mostes) zur gleichen Volumenmasse von Wasser (mit der Dichte 1,000) bei einer Messtemperatur von 20 °Celsius. Bei amtlichen Untersuchungen im Wein wird die Dichte analysiert, die in Deutschland und Österreich obligatorisch für die Vergabe der amtlichen Prüfnummer (A. P. Nr.) ist. Sollte nach dieser Prüfung eine Veränderung des Weines erfolgen, könnte dies durch eine weitere Analyse eindeutig festgestellt werden. Die relative Dichte gibt außerdem einen Hinweis auf den Alkoholgehalt eines Weins.

DLG QM-Wein

Der Begriff „DLG QM-Wein“ steht für einen Qualitätsstandard der DLG, der für alle Mitglieder anspruchsvolle und verbindliche Qualitätsregelungen für Weinbau und Kellerwirtschaft beinhaltet. Die Einhaltung dieser Regeln wird durch regelmäßige DLG-Audits überprüft. Bei Erfüllung aller Anforderungen dürfen die Mitglieder den Titel „DLG-empfohlenes Weingut“ oder „DLG-empfohlene Winzergenossenschaft“ tragen.

DLG-WeinGuide

Bis 2016 beim DLG-Verlag erschienen, wird der DLG-WeinGuide seit 2017 in Zusammenarbeit mit dem Societäts-Verlag neu aufgelegt. Der DLG-WeinGuide präsentiert jedes Jahr die besten Erzeugnisse der aktuellen Jahrgänge auf Grundlage der Weinprüfungen anlässlich der DLG-Bundesweinprämierung. Darüber hinaus bietet der Guide eine umfangreiche Rezeptsammlung mit dazu passenden Weinempfehlungen, eine Übersicht über die 100 besten Winzerbetriebe und Genossenschaften Deutschlands sowie über die junge Generation der innovativen Weinmacher und zudem eine Vielzahl an Ratschlägen von Fachleuten aus der Weinwelt.

DOC und DOCG

DOC und DOCG sind Herkunftsbezeichnungen für Weine aus Italien. DOC ist dabei die Abkürzung für „Denominazione di origine controllata“ (dt. „kontrollierte Ursprungsbezeichnung“) und in etwa auf einer Stufe stehend mit den Kennzeichnungen Q. b. A. in Deutschland (Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete), AOC in Frankreich (Appellation d’Origine Contrôlée) oder DAC (Districtus Austriae Controllatus) in Österreich.
DOCG steht für „Denominazione di Origine Controllata e Garantita“ (dt. „kontrollierter und garantierter Ursprung“), ist eine Steigerung der Herkunftsangabe DOC und stellt somit die höchste italienische Güteklasse dar.

Seit der EU-Weinmarktordnung aus dem Jahr 2009 gelten neu definierte, einheitliche Qualitätsstandards. Die Kürzel DOC und DOCG sind nun unter der Bezeichnung DOP („Denominazione di origine protetta„, dt. „geschützte Ursprungsbezeichnung“) zusammengefasst. Die traditionellen Kennzeichnungen sind trotzdem noch zulässig und oft auf Weinetiketten anzutreffen.