Weinglossar

Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.

Abfindungsbrennerei

Bezeichnung für einen Produktionsbetrieb (Brennerei) von Spirituosen, dessen Brenngeräte während des Betriebs nicht unter amtlichen Verschluss stehen. Der zu versteuernde oder abzuliefernde Alkohol wird in der Regel nach einer Anmeldung (Abfindungsanmeldung) auf Basis von Art und Menge der zu verarbeitenden Rohstoffe und von festgesetzten Betriebszeiten und Ausbeutemengen bemessen. Die Gesamtmenge des erlaubten Alkohols ist zumeist beschränkt. Während betriebsloser Zeiträume wird die Benutzung der Brennerei durch einen amtlichen Verschluss verhindert.

Abfüller

Ein „Abfüller“ ist in der Regel kein Erzeuger, sondern nur derjenige, der den fertigen Wein in die Flaschen füllt. Ist er jedoch beides, darf er Zugekauftes nicht unter seinem Erzeugernamen in Umlauf bringen.

Abfüllschock

Bezeichnung für das Entstehen eines unangenehmen Geruches, der sich nach der Flaschenabfüllung äußern kann. Der Wein wird durch mechanische Beanspruchung aufgerührt und kommt mit Sauerstoff in Kontakt. Um einer Oxidation entgegenzuwirken, wird Schwefeldioxid zugesetzt, das für den unangenehmen Geruch verantwortlich ist. Nach ein paar Wochen hat das Schwefeldioxid jedoch mit dem Sauerstoff reagiert und der Geschmack sich wieder normalisiert.

Abfüllung

Die „Abfüllung“ ist das Einfüllen des Weines vom Gärtank oder Lagertank in die Flasche.