Weinglossar

Dieses Glossar wird ständig erweitert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie einen Begriff vermissen oder eine Frage haben, senden Sie uns bitte eine Mail an m.kindt@dlg.org.

Ethanol

Ethanol oder Ethylalkohol (auch Äthanol oder Äthylalkohol) ist die im Wein hauptsächlich vorhandene Alkoholart, welche bei der Gärung aus Zucker gebildet wird. Es ist eine farblose, aromatisch riechende und brennend schmeckende Flüssigkeit, die leichtentzündlich ist. Siehe auch unter Alkoholgehalt.

Etikett

Jede im Verkauf stehende Weinflasche muss mit bestimmten Angaben beschriftet sein. Dies erfolgt auf dem Etikett. Es gibt obligatorische und fakultative Angaben. Obligatorische Angaben sind vom Gesetz vorgegeben und müssen deutlich lesbar sein. Dazu gehören: Qualitätsstufe, Herkunftsangabe (das Anbaugebiet ist verpflichtend, engere Herkunftsbezeichnungen sind freiwillig), die amtliche Prüfnummer (A.P.Nr.), Erzeuger und Abfüller, Kennzeichnung von Allergenen, der Alkoholgehalt sowie der Flascheninhalt.
Fakultative bzw. freiwillige Angaben sind z. B.: der Jahrgang (nur wenn mindestens 85 % des Weines aus Trauben des genannten Jahrgangs besteht), Rebsorte/n (bei der Angabe einer Rebsorte müssen mindestens 85 % der Trauben von dieser Sorte stammen; es können auch bis zu drei Rebsorten in absteigender Mengenfolge genannt werden), Lage, Geschmacksangaben, Speiseempfehlungen, „für Diabetiker geeignet“ etc.

EU-Qualitätssystem (2009)

Im August 2009 ist das Qualitätssystem für Weine durch die EU-Weinmarktordnung neu geregelt und vereinheitlicht worden. Seitdem wird die Weinhierarchie durch ein herkunftsbezogenes Qualitätssystem geregelt. Folglich gibt es nach der EU-Weingesetz grundsätzlich zwei Herkunftsbezeichnungen: Weine mit Herkunftsangabe und Weine ohne Herkunftsangabe.

Weine mit Herkunftsangabe können wiederum in zwei Qualitätsstufen unterteilt werden:

Ein Wein der höchsten Qualitätsstufe, für den allerdings auch die anspruchsvollsten Produktionsbedingungen gelten. Ein Wein dieser Qualitätsstufe sollte zu 100 %  aus dem genannten Weingebiet stammen, bezogen auf Anbau, Weiterverarbeitung und den anderen Produktionsschritten.

  • Wein mit geschützter geografischer Angabe (Landwein):

Ein Wein der zweithöchsten Qualitätsstufe, der durch weniger strenge Qualitätsvorgaben als Weine mit geschützter Ursprungsangabe gebunden ist. Ein Wein dieser Güteklasse sollte einen gebietstypischen Charakter aufweisen und aus Weintrauben eben jener Region stammen.

Weine ohne Herkunftsangabe (Wein, früher Tafelwein) entsprechen der einfachsten Qualitätsstufe. Diese Weine genießen den größten Freiraum in Bezug auf ihre Produktionsbestimmungen. Sie müssen ausschließlich aus heimischen Rebsorten bestehen und können verschnitten und angereichert werden. Neben der Angabe des Erzeugerlandes dürfen auf dem Etikett höchstens der Jahrgang und/oder die Rebsorte angegeben werden.

EU-Weingesetz

Schon in der Antike wurde versucht, die Weinqualität durch entsprechende Gesetze zu erhöhen und Missbrauch zu verhindern. Heute gibt es für Betriebe in Deutschland das Deutsche Weingesetz sowie übergreifend das EU-Weingesetz.

Evaporation

Bezeichnung für die Verdunstung von Wasser oder anderen Flüssigkeiten. Im Weinbau hat die Evaporation eine große Bedeutung beim Wachstum des Rebstocks bis hin zur Weinbereitung.

Extra Dry

Englische und modische Bezeichnung für Schaumweine mit einem Zuckergehalt zwischen 12 und 20 g/l.

Extra herb

Extra herbe, auch extra brut genannte, Schaumweine zeichnen sich durch einen Zuckergehalt von bis zu 6 g/l aus. Sie sind sehr herb, trocken und weisen wenig Restsüße auf.